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Häufig gestellte Fragen

  • In den meisten Ländern der Welt, die nicht zum Schengen-Raum gehören, ist für ein Schengen-Visum eine Krankenversicherung erforderlich. Dazu gehören unter anderem Länder wie Argentinien, Brasilien, Chile, China, Kolumbien, Kuba, Ecuador, Indien, Mexiko, Peru, Russland, Südafrika, die Türkei, die Ukraine und Venezuela.

    Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Bürger bestimmter Länder wie etwa der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens und Neuseelands benötigen für ein Schengen-Visum keine Krankenversicherung, wenn sie in ihrem Heimatland über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, der die medizinische Versorgung im Ausland abdeckt.

    Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Anforderungen an die Krankenversicherung je nach dem Land, das das Visum ausstellt, sowie der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts variieren können. Daher ist es wichtig, vor der Beantragung des Visums die spezifischen Krankenversicherungsanforderungen für Schengen-Visa des ausstellenden Landes zu prüfen.

    Kurz gesagt: In den meisten Ländern außerhalb des Schengen-Raums ist für ein Schengen-Visum eine Krankenversicherung erforderlich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für Personen mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz in ihrem Heimatland. Die Anforderungen an die Krankenversicherung können je nach Visum ausstellendem Land sowie Dauer und Zweck des Aufenthalts unterschiedlich sein.

Krankenversicherung für Schengen-Visa

Eine Krankenversicherung ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums, das den Inhabern Reisen in Länder des europäischen Schengen-Raums ermöglicht. Die für ein Schengen-Visum erforderliche Mindestdeckungssumme für die Krankenversicherung beträgt 30.000 € und muss alle medizinischen Notfälle sowie Rückführungen aus medizinischen Gründen abdecken.

Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist für die Beantragung eines Schengen-Visums wichtig, da dieser im Falle eines medizinischen Notfalls während des Aufenthalts eines Reisenden in Europa die Kosten für die medizinische Versorgung und sonstige notwendige Hilfe, wie beispielsweise eine medizinische Rückführung, abdecken kann. Darüber hinaus kann eine ausreichende Krankenversicherung Reisenden und Konsularbehörden Sicherheit geben und dafür sorgen, dass sie im Notfall geschützt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckungsdetails je nach Versicherungsgesellschaft und der erworbenen spezifischen Police variieren können. Es ist außerdem wichtig, die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen, um den konkreten Versicherungsschutz sowie etwaige Einschränkungen oder Beschränkungen zu verstehen.

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